Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
- EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
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- EuGH, 25.02.1988 - 299/86
Drexl
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Ist im Rahmen des Abkommens EWG°Österreich eine nationale Regelung, die Verstösse gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger bestraft als Verstösse gegen Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei der Veräusserung von Gegenständen im Inland mit Artikel 18 dieses Abkommens vereinbar, wenn der Unterschied in der Bestrafung auch angesichts der Antwort auf eine vergleichbare Frage im Gemeinschaftsrahmen in dem zu Artikel 95 EWG-Vertrag ergangenen Urteil vom 25. Februar 1988 (Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213) ausser Verhältnis zu dem Unterschied zwischen beiden Arten von Verstössen steht?.Das Urteil Drexl muß daher so verstanden werden, daß es nur für Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten gilt(1).
Nach Auffassung von Metalsa rechtfertigen Geist und Zielsetzungen des Abkommens eine ähnliche Auslegung des Artikels 18 des Übereinkommens, wie sie der Gerichtshof in bezug auf Artikel 95 EWG-Vertrag im Urteil Drexl vertreten hat.
Wir müssen daher die Auslegung des Artikels 95 durch den Gerichtshof im Urteil Drexl betrachten und prüfen, ob diese Auslegung auf Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens übertragen werden kann, wenn man diesen unter Berücksichtigung seiner Zielsetzungen auslegt.
Im Urteil Drexl untersuchte der Gerichtshof die Frage, ob ein System von Strafmaßnahmen, nach dem Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger bestraft werden als Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei inländischen Umsätzen, gegen Artikel 95 EWG-Vertrag, den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse.
- EuGH, 26.10.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
In der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641) untersuchte der Gerichtshof, ob Artikel 21 Absatz 1 des Freihandelsabkommens zwischen der EWG und Portugal ein ähnliches Verbot wie Artikel 95 EWG-Vertrag enthalte.Im Urteil Kupferberg entschied der Gerichtshof, daß Artikel 21 Absatz 1 des Freihandelsabkommens EWG°Portugal ein unbedingtes Verbot der Diskriminierung in steuerlicher Hinsicht enthalte und folglich in der ganzen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung entfalte.
Das gleiche gilt in bezug auf Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens EWG°Österreich, der mit Artikel 21 Absatz 1 des im Urteil Kupferberg angesprochenen Abkommens übereinstimmt.
- EuGH, 04.10.1991 - C-367/89
Strafverfahren gegen Richardt
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Mengenmässige Beschränkungen der Ausfuhren in einen Drittstaat, die das Gemeinschaftsrecht unter den gleichen Voraussetzungen wie die des Artikels 36 EWG-Vertrag zulässt, sowie Strafmaßnahmen bei Verletzung dieser Beschränkungen müssen folglich im Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen (vgl. meine am 1. April 1993 vorgetragenen Schlussanträge in der Rechtssache C-367/89, Aimé Richardt, Slg. 1991, I-4621, und in der Rechtssache C-111/92, Lange, Nrn. 21 bis 24).Zweitens müssten, wenn die Strafe in der Einziehung der eingeführten Waren besteht, m. E. Punkte wie der Kenntnisstand des Eigentümers der beschlagnahmten Waren und deren Wert berücksichtigt werden (vgl. Urteil Aimé Richardt, Randnr. 25).
- EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91
Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Demgegenüber will der EWG-Vertrag nicht nur eine Freihandelszone im Sinne dieses Abkommens schaffen, sondern strebt eine wirtschaftliche Integration an, die in einen Binnenmarkt mündet und gemeinsam mit den übrigen Gemeinschaftsverträgen das Ziel verfolgt, zu konkreten Fortschritten auf dem Wege zur Europäischen Union beizutragen (vgl. Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991 zum Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und den Ländern der europäischen Freihandelsassoziation über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 17).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Vorschrift in einem von der Gemeinschaft abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrag in ihrem Sinnzusammenhang und unter Beuecksichtigung der Zwecke des Vertrages auszulegen (vgl. Gutachten 1/91, Randnr. 14).
- EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Eine Vorschrift in einem völkerrechtlichen Vertrag ist indessen ähnlich wie die entsprechende Vorschrift des EWG-Vertrags auszulegen, wenn die Ziele dieses Abkommens es verlangen (vgl. Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, 1331, und Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625(2).Im Urteil Legros hatte es der Gerichtshof u. a. mit der Auslegung von Artikel 6 des 1972 abgeschlossenen Freihandelsabkommens zwischen der Gemeinschaft und Schweden zu tun, der die Erhebung zollähnlicher Abgaben im Handel zwischen den Vertragsparteien untersagt.
- EuGH, 29.04.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Eine Vorschrift in einem völkerrechtlichen Vertrag ist indessen ähnlich wie die entsprechende Vorschrift des EWG-Vertrags auszulegen, wenn die Ziele dieses Abkommens es verlangen (vgl. Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, 1331, und Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625(2).Im Urteil Pabst & Richarz legte der Gerichtshof Artikel 95 EWG-Vertrag und Artikel 53 Absatz 1 des Assoziationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und Griechenland von 1961 ähnlich aus.
- EuGH, 30.09.1987 - 12/86
Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Diese Vorschriften können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch unmittelbare Wirkung zeitigen (vgl. z. B. die Rechtssachen Kupferberg, a. a. O., Nr. 19, 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14, und C-192/89, S. Z. Servince, Slg. 1990, I-3461, Randnr. 15). - EuGH, 30.04.1974 - 181/73
Haegemann / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Wie der Gerichtshof in der Rechtssache 181/73 (Hägeman, Slg. 1974, 449) entschieden hat, sind die Vorschriften dieser Abkommen Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. - EuGH, 11.11.1981 - 203/80
Casati
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
In der Rechtssache 203/80 (Casati, Slg. 1981, 2595) hat der Gerichtshof in Randnummer 27 des Urteils folgendes festgestellt:. - EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Wie der Gerichtshof nämlich in seinem Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Gaston Schul, Slg. 1982, 1409) ausgeführt hat, muß die Auslegung von Artikel 95 den in den Artikeln 2 und 3 zum Ausdruck gebrachten Zielen des Vertrages Rechnung tragen, zu denen an erster Stelle die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes gehört, in dem alle Hemmnisse im innergemeinschaftlichen Handel mit dem Ziel der Verschmelzung der nationalen Märkte zu einem einheitlichen Markt, dessen Bedingungen denjenigen eines wirklichen Binnenmarkts möglichst nahe kommen, beseitigt sind . - EuGH, 15.12.1976 - 41/76
Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.
- EuGH, 05.05.1981 - 112/80
Dürbeck / Hauptzollamt Frankfurt a. M.
- EuGH, 03.07.1980 - 157/79
Regina / Pieck
- EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
Kommission / Frankreich
- EuGH, 16.10.1991 - C-26/90
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche
- EuGH, 30.11.1977 - 52/77
Cayrol / Rivoira
- EuGH, 24.04.1980 - 65/79
Chatain
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1993 - C-207/91
Eurim-Pharm GmbH gegen Bundesgesundheitsamt. - Freihandelsabkommen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-276/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- EuGH, 09.02.1982 - 270/80
Polydor u.a. / Harlequin u.a.